20.2425
CH-UR
Artikel 14 Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
Artikel 14 Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung untersteht dem fakultativen Referendum. Sie ist vom Bund zu genehmigen.
2. Sie tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.