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Artikel 14 Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Artikel 14 Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung untersteht dem fakultativen Referendum. Sie ist vom Bund zu genehmigen.

2. Sie tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

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