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Artikel 10 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Artikel 10 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz unterliegt der Volksabstimmung. Es ist vom Bund zu genehmigen[1].

2. Es tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

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