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Artikel 5 Reglement der kantonalen Rekurskommission für die Alters- und Hinterlassenenversicherung - Beschwerdeverfahren

Verfahren
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Artikel 5 Reglement der kantonalen Rekurskommission für die Alters- und Hinterlassenenversicherung · Beschwerdeverfahren

1. Das Beschwerdeverfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Bundesgesetzgebung und, soweit diese nichts anderes vorschreibt, nach den Bestimmungen, welche die Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (RB 2.2345) für die Verwaltungsgerichtsbeschwerde aufstellt.

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