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Artikel 20 Reglement der kantonalen Rekurskommission für die Alters- und Hinterlassenenversicherung - Aufhebung bisherigen Rechtes

Schlussbestimmungen
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Artikel 20 Reglement der kantonalen Rekurskommission für die Alters- und Hinterlassenenversicherung · Aufhebung bisherigen Rechtes

1. Das Reglement der kantonalen Rekurskommission für die AHV vom 9. August 1948 wird aufgehoben.

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