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Artikel 7 Verordnung über die Patientenbeteiligung in der Langzeitpflege - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Artikel 7 Verordnung über die Patientenbeteiligung in der Langzeitpflege · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung untersteht dem fakultativen Referendum.

2. Sie tritt gleichzeitig mit dem Gesetz über die Langzeitpflege (RB 20.2231) am 1. Januar 2011 in Kraft.

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