20.2332
CH-UR
Artikel 7 Verordnung über die Patientenbeteiligung in der Langzeitpflege - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
Artikel 7 Verordnung über die Patientenbeteiligung in der Langzeitpflege · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung untersteht dem fakultativen Referendum.
2. Sie tritt gleichzeitig mit dem Gesetz über die Langzeitpflege (RB 20.2231) am 1. Januar 2011 in Kraft.