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20.2332 CH-UR

Artikel 6 Verordnung über die Patientenbeteiligung in der Langzeitpflege - Vollzug

Schlussbestimmungen
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Artikel 6 Verordnung über die Patientenbeteiligung in der Langzeitpflege · Vollzug

1. Die zuständige Direktion vollzieht diese Verordnung.

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