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Artikel 2 Reglement für die kantonale Arbeitslosenkasse Uri - Organisation

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Artikel 2 Reglement für die kantonale Arbeitslosenkasse Uri · Organisation

1. Der Vorsteher des Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit ist Kassenleiter der kantonalen Arbeitslosenkasse Uri.

2. Der Kassenleiter regelt die Stellvertretung.

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