Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20.2313 AMRAML CH-UR

Artikel 5 Reglement über die ergänzenden kantonalen Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung (Arbeitsmassnahmereglement, AMR) - Allgemeine Leistungsvoraussetzungen

Individuelle Unterstützungsleistungen - Grundsätze
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Artikel 5 Arbeitsmassnahmereglement, AMR · Allgemeine Leistungsvoraussetzungen

1. Beiträge können ausgerichtet werden an Stellensuchende, die

a) ausgesteuert sind

b) vermittlungsfähig sind

c) das regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) mindestens einmal pro Monat für ein Beratungsgespräch aufsuchen und Arbeit suchen

d) über das Schweizer Bürgerrecht oder eine Niederlassungsbewilligung (C) verfügen

e) den Nachweis erbringen, dass sie seit mindestens zwei Jahren im Kanton Uri wohnhaft sind

f) mindestens 18 Jahre alt sind und noch nicht das Alter erreicht haben, das zum Bezug einer AHV-Rente berechtigt, sowie

g) den Anspruch spätestens 6 Monate nach Eintritt der Aussteuerung geltend machen

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