20.2313
AMRAML
CH-UR
Artikel 4 Reglement über die ergänzenden kantonalen Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung (Arbeitsmassnahmereglement, AMR) - Begriff
Individuelle Unterstützungsleistungen - Grundsätze
Artikel 4 Arbeitsmassnahmereglement, AMR · Begriff
1. Die individuellen Unterstützungsleistungen werden in der Regel direkt an die betroffene Person ausgerichtet.
2. Als individuelle Unterstützungsleistungen gelten
a) Einarbeitungszuschüsse und Zuschüsse, welche Berufspraktika ermöglichen
b) Eingliederungs-, Umschulungs- und Weiterbildungszuschüsse namentlich für aktive Arbeitsmassnahmen ergänzend zu den Leistungen des Bundes
c) individuelle finanzielle Hilfen für die Verbesserung des beruflichen Fortkommens von betroffenen Personen in Härtefällen