Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20.2313 AMRAML CH-UR

Artikel 4 Reglement über die ergänzenden kantonalen Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung (Arbeitsmassnahmereglement, AMR) - Begriff

Individuelle Unterstützungsleistungen - Grundsätze
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 4 Arbeitsmassnahmereglement, AMR · Begriff

1. Die individuellen Unterstützungsleistungen werden in der Regel direkt an die betroffene Person ausgerichtet.

2. Als individuelle Unterstützungsleistungen gelten

a) Einarbeitungszuschüsse und Zuschüsse, welche Berufspraktika ermöglichen

b) Eingliederungs-, Umschulungs- und Weiterbildungszuschüsse namentlich für aktive Arbeitsmassnahmen ergänzend zu den Leistungen des Bundes

c) individuelle finanzielle Hilfen für die Verbesserung des beruflichen Fortkommens von betroffenen Personen in Härtefällen

← Artikel 3 Arbeitsmassnahmereglement, AMR Reglement über die ergänzenden kantonalen Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung (Arbeitsmassnahmereglement, AMR) - Zweck und Geltungsbereich Artikel 5 Arbeitsmassnahmereglement, AMR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →