20.2313
AMRAML
CH-UR
Artikel 19 Reglement über die ergänzenden kantonalen Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung (Arbeitsmassnahmereglement, AMR) - Gesuch
Gemeinsame Vorschriften - Verfahren
Artikel 19 Arbeitsmassnahmereglement, AMR · Gesuch
1. Leistungen gemäss diesem Reglement werden nur auf schriftliches Gesuch hin erbracht. Es sind die Formulare der zuständigen Amtsstelle zu verwenden.
2. Gesuche müssen begründet und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden. Leistungen werden frühestens ab dem Zeitpunkt der Gesuchseinreichung ausgerichtet.
3. Sind bereits Leistungen nach diesem Reglement zu Gunsten einer bestimmten Person erbracht worden und ist eine neue Massnahme geplant, so ist ein erneutes Gesuch einzureichen.