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20.2313 AMRAML CH-UR

Artikel 18 Reglement über die ergänzenden kantonalen Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung (Arbeitsmassnahmereglement, AMR) - Rückforderung von Leistungen

Gemeinsame Vorschriften - Erlöschen der Leistungen
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Artikel 18 Arbeitsmassnahmereglement, AMR · Rückforderung von Leistungen

1. Für die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Leistungen gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG, SR 837.0) sinngemäss.

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