20.2313
AMRAML
CH-UR
Artikel 10 Reglement über die ergänzenden kantonalen Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung (Arbeitsmassnahmereglement, AMR) - Begriff
Kollektive Unterstützungsleistungen - Grundsätze
Artikel 10 Arbeitsmassnahmereglement, AMR · Begriff
1. Die kollektiven Unterstützungsleistungen werden in Form von Förderungsbeiträgen an Institutionen ausgerichtet.
2. Als kollektive Leistungen gelten Beiträge, die ausgerichtet werden an
a) nicht gewinnorientierte Institutionen, welche ausgesteuerte Personen an einem Arbeitsort in der Schweiz beschäftigten und bereit sind, diese aktiv bei der Reintegration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen
b) Institutionen, deren Kosten durch den Bund im Rahmen der aktiven Arbeitsmassnahmen nicht vollständig gedeckt sind