Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20.2313 AMRAML CH-UR

Artikel 10 Reglement über die ergänzenden kantonalen Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung (Arbeitsmassnahmereglement, AMR) - Begriff

Kollektive Unterstützungsleistungen - Grundsätze
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 10 Arbeitsmassnahmereglement, AMR · Begriff

1. Die kollektiven Unterstützungsleistungen werden in Form von Förderungsbeiträgen an Institutionen ausgerichtet.

2. Als kollektive Leistungen gelten Beiträge, die ausgerichtet werden an

a) nicht gewinnorientierte Institutionen, welche ausgesteuerte Personen an einem Arbeitsort in der Schweiz beschäftigten und bereit sind, diese aktiv bei der Reintegration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen

b) Institutionen, deren Kosten durch den Bund im Rahmen der aktiven Arbeitsmassnahmen nicht vollständig gedeckt sind

← Artikel 9 Arbeitsmassnahmereglement, AMR Reglement über die ergänzenden kantonalen Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung (Arbeitsmassnahmereglement, AMR) - Zweck und Geltungsbereich Artikel 11 Arbeitsmassnahmereglement, AMR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →