20.2313
AMRAML
CH-UR
Artikel 1 Reglement über die ergänzenden kantonalen Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung (Arbeitsmassnahmereglement, AMR) - Zweck und Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Arbeitsmassnahmereglement, AMR · Zweck und Geltungsbereich
1. Dieses Reglement ordnet Voraussetzungen und Umfang der ergänzenden kantonalen Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung von arbeitslosen Stellensuchenden im Kanton Uri.
2. Die ergänzenden kantonalen Massnahmen sollen den arbeitslosen Stellensuchenden zusätzlich zu den Leistungen des Bundes oder ohne Bundesunterstützung Leistungen gewähren, die es der betroffenen Person ermöglicht, wieder Arbeit zu finden.