20.2311
AMVOMT
CH-UR
Artikel 5 Verordnung über die Arbeitsvermittlung, die Arbeitsbeschaffung und die Arbeitslosenversicherung (Arbeitsmassnahmeverordnung, AMV) - Bewilligungsverfahren
Arbeitsvermittlung - Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih
Artikel 5 Arbeitsmassnahmeverordnung, AMV · Bewilligungsverfahren
1. Gesuche um Erteilung einer Betriebsbewilligung für die private Arbeitsvermittlung und den privaten Personalverleih sind von der Gesuchstellerin oder vom Gesuchsteller schriftlich dem zuständigen Amt einzureichen.
2. Es entscheidet über die Erteilung, den Entzug und die Aufhebung der Bewilligung. Es kann die Bewilligung unter Auflagen und Bedingungen erteilen.