Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20.2311 AMVOMT CH-UR

Artikel 5 Verordnung über die Arbeitsvermittlung, die Arbeitsbeschaffung und die Arbeitslosenversicherung (Arbeitsmassnahmeverordnung, AMV) - Bewilligungsverfahren

Arbeitsvermittlung - Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (27 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 5 Arbeitsmassnahmeverordnung, AMV · Bewilligungsverfahren

1. Gesuche um Erteilung einer Betriebsbewilligung für die private Arbeitsvermittlung und den privaten Personalverleih sind von der Gesuchstellerin oder vom Gesuchsteller schriftlich dem zuständigen Amt einzureichen.

2. Es entscheidet über die Erteilung, den Entzug und die Aufhebung der Bewilligung. Es kann die Bewilligung unter Auflagen und Bedingungen erteilen.

← Artikel 4 Arbeitsmassnahmeverordnung, AMV Verordnung über die Arbeitsvermittlung, die Arbeitsbeschaffung und die Arbeitslosenversicherung (Arbeitsmassnahmeverordnung, AMV) Artikel 6 Arbeitsmassnahmeverordnung, AMV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →