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20.2311 AMVOMT CH-UR

Artikel 27 Verordnung über die Arbeitsvermittlung, die Arbeitsbeschaffung und die Arbeitslosenversicherung (Arbeitsmassnahmeverordnung, AMV) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Artikel 27 Arbeitsmassnahmeverordnung, AMV · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung untersteht dem fakultativen Referendum.

2. Sie tritt rückwirkend auf den 1. Januar 1998 in Kraft.

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