Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20.2311 AMVOMT CH-UR

Artikel 22 Verordnung über die Arbeitsvermittlung, die Arbeitsbeschaffung und die Arbeitslosenversicherung (Arbeitsmassnahmeverordnung, AMV) - Rückforderung von Leistungen

Ergänzende kantonale Massnahmen zur Beruflichen Wiedereingliederung
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Artikel 22 Arbeitsmassnahmeverordnung, AMV · Rückforderung von Leistungen

1. Für die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Leistungen gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) sinngemäss.

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