Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20.2311 AMVOMT CH-UR

Artikel 2 Verordnung über die Arbeitsvermittlung, die Arbeitsbeschaffung und die Arbeitslosenversicherung (Arbeitsmassnahmeverordnung, AMV) - Regierungsrat

Organisation und Zuständigkeit
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (27 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 2 Arbeitsmassnahmeverordnung, AMV · Regierungsrat

1. Der Regierungsrat übt die Oberaufsicht über den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung über die Arbeitsvermittlung, die Arbeitsbeschaffung und die Arbeitslosenversicherung aus.

2. Er erlässt die notwendigen Ausführungsbestimmungen.

← Artikel 1 Arbeitsmassnahmeverordnung, AMV Verordnung über die Arbeitsvermittlung, die Arbeitsbeschaffung und die Arbeitslosenversicherung (Arbeitsmassnahmeverordnung, AMV) Artikel 3 Arbeitsmassnahmeverordnung, AMV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →