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20.2311 AMVOMT CH-UR

Artikel 16 Verordnung über die Arbeitsvermittlung, die Arbeitsbeschaffung und die Arbeitslosenversicherung (Arbeitsmassnahmeverordnung, AMV) - Öffentliche Arbeitslosenkasse

Arbeitslosenversicherung
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Artikel 16 Arbeitsmassnahmeverordnung, AMV · Öffentliche Arbeitslosenkasse

1. Der Kanton führt eine öffentliche Arbeitslosenkasse im Sinne von Artikel 77 AVIG. Die Kasse trägt die Bezeichnung «Kantonale Arbeitslosenkasse Uri».

2. Der Regierungsrat ordnet die Einzelheiten in einem Reglement (RB 20.2315).

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