20.2239
CH-UR
Artikel 3 Reglement zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege - Definition derAusbildungsleistung
Ausbildungsverpflichtung und Beiträge für Ausbildungsleistungen
Artikel 3 Reglement zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege · Definition derAusbildungsleistung
1. Die Ausbildungsleistung eines Pflegebetriebs entspricht der Anzahl Personen, die in diesem Betrieb in Ausbildung stehen.