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Artikel 15 Reglement zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege - Inkrafttreten und Geltungsdauer

Schlussbestimmungen
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Artikel 15 Reglement zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege · Inkrafttreten und Geltungsdauer

1. Dieses Reglement tritt am 1. Juli 2024 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2032.

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