20.2237
CH-UR
Artikel 12 Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege - Gesuch
Unterstützungsbeiträge an Studierende
Artikel 12 Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege · Gesuch
1. Das Gesuch um Unterstützungsbeiträge ist mit den nötigen Angaben und Unterlagen beim zuständigen Amt einzureichen.
2. Der Regierungsrat regelt das Verfahren.