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Artikel 12 Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege - Gesuch

Unterstützungsbeiträge an Studierende
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Artikel 12 Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege · Gesuch

1. Das Gesuch um Unterstützungsbeiträge ist mit den nötigen Angaben und Unterlagen beim zuständigen Amt einzureichen.

2. Der Regierungsrat regelt das Verfahren.

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