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20.2237 CH-UR

Artikel 1 Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege - Gegenstand

Allgemeine Bestimmung
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Artikel 1 Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege · Gegenstand

1. Diese Verordnung regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (SR 811.22) im Kanton Uri.

Gegenstand Artikel 2 Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege →

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