20.2231
CH-UR
Artikel 33 Gesetz über die Langzeitpflege - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
Artikel 33 Gesetz über die Langzeitpflege · Inkrafttreten
1. Dieses Gesetz unterliegt der Volksabstimmung. Es tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.