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Artikel 14 Gesetz über die Langzeitpflege - Pflegetaxe: Patientenbeteiligung

Vergütungssystem - Stationäre Langzeitpflege
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Artikel 14 Gesetz über die Langzeitpflege · Pflegetaxe: Patientenbeteiligung

1. Der Landrat setzt im Rahmen des Bundesrechts die Höhe der Beteiligung fest, die die pflegebedürftige Person als Eigenleistung übernehmen muss.

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