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20.2216 CH-UR

Artikel 3 Reglement über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung - Inkrafttreten

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Artikel 3 Reglement über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 1984 in Kraft.

2. Wird die Verordnung über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung (RB 20.2215) nicht rechtskräftig, fällt es dahin.

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