20.2216
CH-UR
Artikel 3 Reglement über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung - Inkrafttreten
Artikel 3 Reglement über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung · Inkrafttreten
1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 1984 in Kraft.
2. Wird die Verordnung über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung (RB 20.2215) nicht rechtskräftig, fällt es dahin.