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20.2216 CH-UR

Artikel 2 Reglement über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung - Aufhebung bisherigen Rechts

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Artikel 2 Reglement über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Nachstehende Erlasse werden aufgehoben

a) Regierungsratsbeschluss vom 23. Februar 1918 betreffend Schiedsgericht zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen SUVAL und Ärzten und Apothekern

b) Regierungsratsbeschluss vom 3. August 1917 betreffend Entgegennahme von Unfallmeldungen zuhanden der SUVAL

c) Regierungsratsbeschluss vom 23. Februar 1918 betreffend Feststellung von Tatbestand, Ursachen und Folgen eines Unfalles

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