20.2216
CH-UR
Änderung bisherigen Rechts
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Uri
Gesetzestext (3 Artikel)
Artikel 1 Reglement über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung - Änderung bisherigen Rechts
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1. Nachstehende Erlasse werden wie folgt geändert
Artikel 2 Reglement über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung - Aufhebung bisherigen Rechts
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1. Nachstehende Erlasse werden aufgehoben
a) Regierungsratsbeschluss vom 23. Februar 1918 betreffend Schiedsgericht zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen SUVAL und Ärzten und Apothekern
b) Regierungsratsbeschluss vom 3. August 1917 betreffend Entgegennahme von Unfallmeldungen zuhanden der SUVAL
c) Regierungsratsbeschluss vom 23. Februar 1918 betreffend Feststellung von Tatbestand, Ursachen und Folgen eines Unfalles
Artikel 3 Reglement über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung - Inkrafttreten
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1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 1984 in Kraft.
2. Wird die Verordnung über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung (RB 20.2215) nicht rechtskräftig, fällt es dahin.