20.2215
CH-UR
Änderung bisherigen Rechts
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Uri
Gesetzestext (3 Artikel)
Artikel 1 Verordnung über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung - Änderung bisherigen Rechts
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1. Nachstehende Erlasse werden wie folgt geändert
Artikel 2 Verordnung über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung - Aufhebung bisherigen Rechts
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1. Die Verordnung über die Unfallversicherung und die Unfallverhütung in der Landwirtschaft vom 12. Dezember 1955 wird aufgehoben.
Artikel 3 Verordnung über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung - Inkrafttreten
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1. Diese Verordnung unterliegt dem fakultativen Referendum.
2. Sie tritt am 1. Januar 1984 in Kraft.