20.2213
PVRRRP
CH-UR
Artikel 9 Reglement über die Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung (Prämienverbilligungsreglement, PVR) - Härtefall
Anspruchsvoraussetzungen und Bemessungsgrundlagen
Artikel 9 Prämienverbilligungsreglement, PVR · Härtefall
1. Liegen genügend zuverlässige Grundlagen vor, kann die Sozialversicherungsstelle Uri die Prämienverbilligung auch ohne rechtskräftige Steuerveranlagung definitiv festlegen.
2. Entsprechen die Steuerwerte offensichtlich nicht der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Person, ist auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abzustellen.