Artikel 3 Reglement über die Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung (Prämienverbilligungsreglement, PVR) - Bemessungsgrundlagen
Artikel 3 Prämienverbilligungsreglement, PVR · Bemessungsgrundlagen
1. Personen, die gemeinsam besteuert werden, haben einen Gesamtanspruch auf Prämienverbilligung.
2. Bei nicht gemeinsam besteuerten Eltern, die im selben Haushalt leben (Konkubinatspaare mit Kindern), hat jener Elternteil Anspruch auf Prämienverbilligung für die minderjährigen Kinder, der zur Hauptsache für den finanziellen Unterhalt der minderjährigen Kinder aufkommt. Massgebend für die Beurteilung ist das höhere Prämienverbilligungs-Einkommen (PV-Einkommen).
3. Abgesehen von der Grundlage für das PV-Einkommen nach Artikel 7 Absatz 3 sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar des Anspruchsjahrs massgebend. Im Verlaufe des Jahrs eingetretene Änderungen werden im Folgejahr berücksichtigt. Im Todesfall erlischt der Anspruch auf Prämienverbilligung mit Beginn des darauffolgenden Monats. Auf eine Rückforderung bereits ausbezahlter Prämienverbilligungen gemäss Artikel 18 wird verzichtet.
4. Für die Dauer der Sistierung der Versicherungspflicht (Art. 3 Abs. 4 KVG) besteht kein Anspruch auf Prämienverbilligung.