Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20.2213 PVRRRP CH-UR

Artikel 2 Reglement über die Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung (Prämienverbilligungsreglement, PVR) - Anspruchsberechtigte Personen

Anspruchsvoraussetzungen und Bemessungsgrundlagen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 2 Prämienverbilligungsreglement, PVR · Anspruchsberechtigte Personen

1. Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen, wenn sie

a) der Versicherungspflicht nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) unterstehen

b) am 1. Januar im Kanton Uri steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben. Personen, die vor dem 30. Juni des Anspruchsjahrs aus dem Ausland zuziehen, haben ab dem Folgemonat ihres Zuzugs Anspruch auf Prämienverbilligung, wenn sie die übrigen Voraussetzungen dieses Reglements erfüllen

c) die Voraussetzungen dieses Reglements erfüllen

← Artikel 1 Prämienverbilligungsreglement, PVR Reglement über die Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung (Prämienverbilligungsreglement, PVR) Artikel 3 Prämienverbilligungsreglement, PVR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →