20.2213
PVRRRP
CH-UR
Artikel 2 Reglement über die Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung (Prämienverbilligungsreglement, PVR) - Anspruchsberechtigte Personen
Anspruchsvoraussetzungen und Bemessungsgrundlagen
Artikel 2 Prämienverbilligungsreglement, PVR · Anspruchsberechtigte Personen
1. Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen, wenn sie
a) der Versicherungspflicht nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) unterstehen
b) am 1. Januar im Kanton Uri steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben. Personen, die vor dem 30. Juni des Anspruchsjahrs aus dem Ausland zuziehen, haben ab dem Folgemonat ihres Zuzugs Anspruch auf Prämienverbilligung, wenn sie die übrigen Voraussetzungen dieses Reglements erfüllen
c) die Voraussetzungen dieses Reglements erfüllen