Artikel 18 Reglement über die Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung (Prämienverbilligungsreglement, PVR) - Rückerstattung
Artikel 18 Prämienverbilligungsreglement, PVR · Rückerstattung
1. Leistungen aufgrund dieses Reglements, die zu Unrecht ausgerichtet wurden, fordert die Sozialversicherungsstelle Uri von den Versicherern zurück.
2. Der Rückforderungsanspruch erlischt innert eines Jahrs nach dem Zeitpunkt, in dem die Sozialversicherungsstelle Uri vom Sachverhalt Kenntnis erhielt, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Jahren nach Auszahlung der Leistung.
3. Wurde die unrechtmässige Auszahlung durch eine strafbare Handlung verursacht, für die eine längere strafrechtliche Verjährungsfrist gilt, so ist diese Frist massgebend.
4. Wird die Krankenversicherung infolge Militär- oder Zivildiensts sistiert, so besteht für diese Zeit kein Anspruch auf Prämienverbilligung. Allfällig bereits ausgerichtete Prämienverbilligungen erstatten die Versicherer der Sozialversicherungsstelle Uri zurück.