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20.2213 PVRRRP CH-UR

Artikel 12 Reglement über die Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung (Prämienverbilligungsreglement, PVR) - Prüfung des Antrags

Verfahren
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Artikel 12 Prämienverbilligungsreglement, PVR · Prüfung des Antrags

1. Die Sozialversicherungsstelle Uri prüft die eingereichten Antragsformulare auf Vollständigkeit und kontrolliert die Personalien der antragstellenden Personen.

2. Die Sozialversicherungsstelle Uri veranlasst im Einzelfall notwendige Zusatzabklärungen. Dabei ist auf die Folgen der Anspruchsverwirkung hinzuweisen, wenn verlangte Angaben nicht fristgerecht eingereicht werden.

3. Bei Personen, die der Quellensteuer unterliegen, wird das quellensteuerpflichtige Einkommen von der Sozialversicherungsstelle Uri beim Amt für Steuern abgeklärt.

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