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20.2213 PVRRRP CH-UR

Artikel 11 Reglement über die Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung (Prämienverbilligungsreglement, PVR) - Antragstellung

Verfahren
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Artikel 11 Prämienverbilligungsreglement, PVR · Antragstellung

1. Personen, die einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen wollen, haben diesen im laufenden Anspruchsjahr mit dem offiziellen Formular bei der Sozialversicherungsstelle Uri einzureichen.

2. Personen, die der Quellensteuer unterliegen, haben das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 30. April des Anspruchsjahrs bei der Sozialversicherungsstelle Uri einzureichen.

3. Personen, die in der ersten Hälfte des Anspruchsjahrs aus dem Ausland zugezogen sind, haben den Antrag bis zum 30. Juni des Anspruchsjahrs bei der Sozialversicherungsstelle Uri einzureichen.

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