20.2213
PVRRRP
CH-UR
Artikel 10 Reglement über die Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung (Prämienverbilligungsreglement, PVR) - Prüfung und Berechnung von Amtes wegen
Verfahren
Artikel 10 Prämienverbilligungsreglement, PVR · Prüfung und Berechnung von Amtes wegen
1. Aufgrund der relevanten Steuerziffern prüft die Sozialversicherungsstelle Uri automatisch die Anspruchsvoraussetzungen und berechnet die Prämienverbilligung.
2. Fehlen die für die Berechnung der Prämienverbilligung erforderlichen Steuerdaten, wird die Berechnung zurückgestellt, bis die rechtskräftigen Daten vorliegen. Vorbehalten bleibt Artikel 8.