Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20.2211 CH-UR

Artikel 8 Reglement über die Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen für die Krankenpflege-Grundversicherung - Betreibungsmeldungen durch die Versicherer

Technische und organisatorische Vorgaben, Datenformat und Datenaustausch
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 8 Reglement über die Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen für die Krankenpflege-Grundversicherung · Betreibungsmeldungen durch die Versicherer

1. Die Versicherer melden der Durchführungsstelle folgende Ereignisse im Rahmen der Betreibung

a) Betreibungsbegehren gestellt

b) Fortsetzungsbegehren gestellt

c) Verlustschein ausgestellt

d) Vollzahlung der Forderung

e) Annullation der Betreibung

f) Inkasso EU/EFTA

← Artikel 7 Reglement über die Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen für die Krankenpflege-Grundversicherung Zweck Artikel 9 Reglement über die Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen für die Krankenpflege-Grundversicherung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →