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20.2211 CH-UR

Artikel 7 Reglement über die Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen für die Krankenpflege-Grundversicherung - Meldeprozesse

Technische und organisatorische Vorgaben, Datenformat und Datenaustausch
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Artikel 7 Reglement über die Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen für die Krankenpflege-Grundversicherung · Meldeprozesse

1. Der nationale Datenaustausch zwischen der Durchführungsstelle und den Versicherern erfolgt über folgende Prozesse

a) Betreibungsmeldungen durch die Versicherer

b) Quartalsmeldungen und Schlussabrechnungen von Verlustscheinen durch die Versicherer

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