20.2211
CH-UR
Artikel 7 Reglement über die Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen für die Krankenpflege-Grundversicherung - Meldeprozesse
Technische und organisatorische Vorgaben, Datenformat und Datenaustausch
Artikel 7 Reglement über die Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen für die Krankenpflege-Grundversicherung · Meldeprozesse
1. Der nationale Datenaustausch zwischen der Durchführungsstelle und den Versicherern erfolgt über folgende Prozesse
a) Betreibungsmeldungen durch die Versicherer
b) Quartalsmeldungen und Schlussabrechnungen von Verlustscheinen durch die Versicherer