20.2211
CH-UR
Artikel 12 Reglement über die Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen für die Krankenpflege-Grundversicherung - Datenschutz
Technische und organisatorische Vorgaben, Datenformat und Datenaustausch
Artikel 12 Reglement über die Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen für die Krankenpflege-Grundversicherung · Datenschutz
1. Der Zugriff auf die geschützte Web-Plattform erfolgt mittels Benutzername und Passwort.
2. Die Einwohnergemeinden sorgen dafür, dass nur diejenigen natürlichen Personen eine Zugriffsberechtigung zur Web-Plattform erhalten, denen funktional die Ausführung dieser gesetzlichen Aufgaben konkret zugewiesen ist. Die Einwohnergemeinden oder die in ihrem Auftrag handelnden Stellen teilen der Durchführungsstelle die Namen der zugriffsberechtigten Personen mit.
3. Die zugriffsberechtigten Personen sind verantwortlich für einen diskreten Umgang mit den eingesehenen Daten.