20.2211
CH-UR
Artikel 11 Reglement über die Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen für die Krankenpflege-Grundversicherung - Datenaustausch zwischen dem Kanton und den Einwohnergemeinden
Technische und organisatorische Vorgaben, Datenformat und Datenaustausch
Artikel 11 Reglement über die Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen für die Krankenpflege-Grundversicherung · Datenaustausch zwischen dem Kanton und den Einwohnergemeinden
1. Der innerkantonale Datenaustausch zwischen der Durchführungsstelle und den Einwohnergemeinden erfolgt über eine geschützte Web-Plattform mit verschlüsselter Verbindung.
2. Die Durchführungsstelle stellt die Betreibungsmeldungen und die Meldungen über die Verlustscheine auf der geschützten Web-Plattform zur Verfügung. Die zuständige Wohnsitzgemeinde kann auf die Meldungen über ihre Schuldnerinnen und Schuldner zugreifen.
3. Die Durchführungsstelle ist zuständig für den Aufbau und Betrieb der geschützten Web-Plattform.