20.2211
CH-UR
Artikel 10 Reglement über die Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen für die Krankenpflege-Grundversicherung - Quartalsmeldungen und Schlussabrechnungen
Technische und organisatorische Vorgaben, Datenformat und Datenaustausch
Artikel 10 Reglement über die Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen für die Krankenpflege-Grundversicherung · Quartalsmeldungen und Schlussabrechnungen
1. Die Versicherer melden der Durchführungsstelle quartalsweise eine Übersicht der aufgelaufenen Verlustscheine und den damit verbundenen Kosten. Die Versicherer stellen der Durchführungsstelle zudem jährlich eine Schlussabrechnung der Verlustscheine des vergangenen Kalenderjahrs zu.