20.2210
CH-UR
Artikel 2 Reglement über den Fonds Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung (Prämienverbilligungsfonds) - Zweckbindung
Artikel 2 Prämienverbilligungsfonds · Zweckbindung
1. Die zugewendeten finanziellen Mittel des Fonds sind zweckgebunden und ausschliesslich für Prämienverbilligungen an Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu verwenden.