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20.2210 CH-UR

Artikel 2 Reglement über den Fonds Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung (Prämienverbilligungsfonds) - Zweckbindung

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Artikel 2 Prämienverbilligungsfonds · Zweckbindung

1. Die zugewendeten finanziellen Mittel des Fonds sind zweckgebunden und ausschliesslich für Prämienverbilligungen an Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu verwenden.

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