Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20.1515 CH-UR

Zuständigkeit

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Uri
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Das Amt für Arbeit und Migration ist Kontroll- und Sanktionsbehörde nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 9 Absatz 2 EntsG (SR 823.20).

2. Es erfüllt alle Aufgaben, die das Entsendegesetz der zuständigen kantonalen Behörde überträgt und die nicht ausdrücklich einem anderen Organ übertragen sind.

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