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Artikel 20 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitnehmer - Aushändigung eines NAV

Schlussbestimmungen
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Artikel 20 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitnehmer · Aushändigung eines NAV

1. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer bei Beginn des Arbeitsverhältnisses ein Exemplar dieses Normalarbeitsvertrages zu übergeben.

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