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20.1321 CH-UR

Artikel 2 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitnehmer - Wirkung

Geltungsbereich, Wirkung, Pflichten
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Artikel 2 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitnehmer · Wirkung

1. Die Bestimmungen dieses NAV gelten unmittelbar für die ihm unterstellten Arbeitsverhältnisse, soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

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