20.1321
CH-UR
Artikel 19 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitnehmer - Streitigkeiten aus dem NAV
Schlussbestimmungen
Artikel 19 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitnehmer · Streitigkeiten aus dem NAV
1. Die Zuständigkeit zum Entscheid privatrechtlicher Streitigkeiten aus dem NAV richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften der Zivilprozessordnung (SR 272) betreffend Arbeitsvertrag.