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Artikel 15 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitnehmer - Anrechnung der Versicherungsleistungen

Versicherungen
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Artikel 15 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitnehmer · Anrechnung der Versicherungsleistungen

1. Die Leistungen der Unfall- und Krankenversicherung darf der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen gemäss Artikel 10 dieses NAV anrechnen.

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