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20.1311 CH-UR

Artikel 9 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer - Zeugnis

Dauer und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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Artikel 9 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer · Zeugnis

1. Der Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass ihm der Arbeitgeber spätestens am Entlassungstag ein Zeugnis ausstellt, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, auf besonderes Verlangen auch über Leistung und Verhalten ausspricht (Artikel 330a OR).

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