20.1311
CH-UR
Artikel 9 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer - Zeugnis
Dauer und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Artikel 9 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer · Zeugnis
1. Der Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass ihm der Arbeitgeber spätestens am Entlassungstag ein Zeugnis ausstellt, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, auf besonderes Verlangen auch über Leistung und Verhalten ausspricht (Artikel 330a OR).