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20.1311 CH-UR

Artikel 8 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer - Nichtantritt oder ungerechtfertigtes Verlassen der Arbeitsstelle

Dauer und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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Artikel 8 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer · Nichtantritt oder ungerechtfertigtes Verlassen der Arbeitsstelle

1. Tritt der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund die Arbeitsstelle nicht an oder verlässt er sie fristlos, hat der Arbeitgeber Anspruch auf eine Entschädigung, die einem Viertel des Lohnes für einen Monat entspricht, ausserdem hat er Anspruch auf Ersatz weiteren Schadens.

2. Ist kein Schaden entstanden oder ein solcher gering, so kann der Richter die Entschädigung nach seinem Ermessen herabsetzen, allenfalls kann er weiteren Schadenersatz zusprechen.

3. Wenn der Anspruch nicht durch Verrechnung getilgt wird, so ist er innert 30 Tagen seit dem Nichtantritt oder Verlassen der Arbeitsstelle durch Klage oder Betreibung geltend zu machen, andernfalls ist der Anspruch verwirkt.

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