20.1311
CH-UR
Artikel 4 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer - Probezeit
Dauer und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Artikel 4 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer · Probezeit
1. Die ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit.