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Artikel 32 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Artikel 32 Reglement über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt am 1. Oktober 1988 in Kraft.

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